SachsenRechtSN-REC-154-2026

Ist die Lappjagd im Freistaat Sachsen erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn diese mindestens in 300 m Entfernung zur Bezirksgrenze ausgeübt wird.

  • A)Nein, die Lappjagd ist in Deutschland vorbehaltslos verboten.
  • B)Ja, wenn diese mindestens in 300 m Entfernung zur Bezirksgrenze ausgeübt wird.
  • C)Ja, die Lappjagd ist in Sachsen uneingeschränkt zulässig.

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