SachsenRechtSN-REC-28-2026

Ist die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich, um eine jagdliche Einrichtung in einem Naturschutzgebiet neu zu errichten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, die Errichtung der jagdlichen Einrichtung ist der unteren Naturschutzbehörde lediglich anzuzeigen.

  • A)Ja, die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde ist erforderlich.
  • B)Nein, die Errichtung der jagdlichen Einrichtung ist der unteren Naturschutzbehörde lediglich anzuzeigen.
  • C)Nein, es muss lediglich der Grundstückseigentümer zustimmen.

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