SachsenRechtSN-REC-84-2026

Jagd- und Schonzeiten sind vom Grundsatz:

Kurze Antwort

Richtig ist: In der Verordnung über die Jagdzeiten geregelt.

  • A)In der Verordnung über die Jagdzeiten geregelt
  • B)Können von den unteren Jagdbehörden beliebig verlängert oder verkürzt werden
  • C)Gelten nur in Gemeinschaftlichen Jagdbezirken

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