SachsenRechtSN-REC-163-2026

Kann an Damwild in einem Gehege zur landwirtschaftlichen Wildtierproduktion Jagdwilderei begangen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, hier greifen andere Straftatbestände.

  • A)Nein, hier greifen andere Straftatbestände
  • B)Ja, denn auch Gehegewild ist Wild im Sinne der Gesetze
  • C)Ja, wenn es mit der Schusswaffe oder anderweitig erlegt worden ist

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