Kurze Antwort
Ein 1.100 ha großer Eigenjagdbezirk kann nicht an einen einzigen Jagdpächter verpachtet werden; es muss ein weiterer Pächter beteiligt sein.
Die einem Jagdpächter zustehende Gesamtfläche darf grundsätzlich höchstens 1.000 ha betragen. Bei mehreren Mitpächtern wird die Fläche anteilig angerechnet; die Mindestgröße gemeinschaftlicher Jagdbezirke ist hier nicht maßgeblich.
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