SachsenRechtSN-REC-265-2026

Kann ein Eigentümer von Grund und Boden von unter 75 ha die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ablehnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, es handelt sich um eine Zwangsgenossenschaft.

  • A)Nein, es handelt sich um eine Zwangsgenossenschaft
  • B)Ja, die Mitgliedschaft ist immer freiwillig
  • C)Ja, aber nur wenn es sich um eine Erbengemeinschaft für das betreffende Grundstück handelt

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