SachsenRechtSN-REC-164-2026

Kann ein Jagdgenosse, der dem Beschluss über die Nutzung des Ertrages aus der Jagdverpachtung nicht zugestimmt hat, auf Auszahlung seines Anteils bestehen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja, aber nur wenn die anderen Jagdgenossen ihre Zustimmung geben
  • B)Nein
  • C)Ja

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