SachsenRechtSN-REC-234-2026

Kann eine Jagdgenossenschaft den Kreis der Jagdpachtbewerber einschränken?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, eine Beschränkung auf den Kreis der Jagdgenossen ist möglich.

  • A)Nein, denn jeder Inhaber einer gültigen Jagderlaubnis hat das Recht, sich um die Jagdpacht zu bewerben
  • B)Ja, eine Beschränkung auf den Kreis der Jagdgenossen ist möglich
  • C)Ja, wenn die zuständige untere Jagdbehörde ihr Einvernehmen erteilt

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