SachsenRechtSN-REC-203-2026

Kann in einem Naturschutzgebiet eine Kirrung betrieben werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, dies ist jedoch gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen.

  • A)Nein, diese sind in NSG generell verboten.
  • B)Ja, ohne weiteres.
  • C)Ja, dies ist jedoch gegenüber der zuständigen Naturschutzbehörde anzuzeigen.

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