SachsenRechtSN-REC-150-2026

Können für Wild geeignete Verkehrswegequerungen zu befriedeten Bezirken erklärt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, zur Sicherung der Wanderungsbewegungen des Wildes.

  • A)Ja, zur Sicherung der Wanderungsbewegungen des Wildes
  • B)Nein, der Jagdausübungsberechtigte trägt die Verantwortung dafür das die Querungsmöglichkeit genutzt wird
  • C)Ausschließlich Wildbrücken können als Querungsmöglichkeit für Wild zu befriedeten Bezirken erklärt werden

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