SachsenRechtSN-REC-245-2026

Können zusammenhängende Grundflächen verschiedener Gemeinden auf Antrag zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk zusammengelegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn dadurch die gesetzliche Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk erreicht wird.

  • A)Nein, das ist nicht möglich.
  • B)Ja, wenn dadurch die gesetzliche Mindestgröße für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk erreicht wird.
  • C)Ja, denn dadurch können sehr große Jagdbezirke gebildet werden, die sich für die Hege und Bejagung positiv auswirken.

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