SachsenVerbraucherschutzSN-VER-249-2026

Mit einem vom Jäger gefundenen Stück Fallwild ist wie folgt zu verfahren:

Kurze Antwort

Richtig ist: Es ist unschädlich zu beseitigen.

  • A)Es ist vom Tierarzt auf Genusstauglichkeit zu prüfen
  • B)Es ist bei der Ordnungsbehörde anzuzeigen
  • C)Es ist unschädlich zu beseitigen

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