SachsenRechtSN-REC-105-2026

Murmeltiere unterliegen in Sachsen welchem Recht?

Kurze Antwort

Murmeltiere unterliegen in Sachsen sowohl dem Jagdrecht als auch dem Naturschutzrecht.

  • A)nur dem Naturschutzrecht
  • B)nur dem Jagdrecht
  • C)dem Jagd- und Naturschutzrecht
Erklärung

Eine Tierart kann gleichzeitig beiden Rechtsgebieten unterliegen. Das Jagdrecht bestimmt ihre jagdrechtliche Einordnung; das Naturschutzrecht kann ergänzende Schutzvorschriften vorsehen.

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