Kurze Antwort
Murmeltiere unterliegen in Sachsen sowohl dem Jagdrecht als auch dem Naturschutzrecht.
Eine Tierart kann gleichzeitig beiden Rechtsgebieten unterliegen. Das Jagdrecht bestimmt ihre jagdrechtliche Einordnung; das Naturschutzrecht kann ergänzende Schutzvorschriften vorsehen.
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