SachsenVerbraucherschutzSN-VER-38-2026

Muss bei weiblichem Wild das Gesäuge (Milchdrüsen) mit abgeschärft werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Gesäuge ist lediglich zu entfernen, wenn die Drüsen Milch enthalten.

  • A)Ja, das Gesäuge ist generell abzuschärfen.
  • B)Das Gesäuge ist lediglich zu entfernen, wenn die Drüsen Milch enthalten.
  • C)Nein, das Gesäuge kann am Wildkörper belassen werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten
Muss bei weiblichem Wild das Gesäuge (Milchdrüsen) mit abgeschärf… | Jägerprüfung Sachsen – GrünesAbi | GrünesAbi