SachsenRechtSN-REC-51-2026

Muss der Jahres-, Tages- oder Falknerjagdschein während der Jagdausübung mitgeführt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, immer.

  • A)Nein
  • B)Ja, immer
  • C)Nur bei Gesellschaftsjagden

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