SachsenRechtSN-REC-68-2026

Muss die untere Jagdbehörde bei fehlendem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung die Ausstellung eines Jahresjagdscheines versagen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, denn der Jagdschein ist zu versagen, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.

  • A)Nein, es genügt eine allgemeine Haftpflichtversicherung im Rahmen der Hausratversicherung.
  • B)Nein, denn der Abschluss der Jagdhaftpflichtversicherung wird erst im laufenden Jagdjahr notwendig.
  • C)Ja, denn der Jagdschein ist zu versagen, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.

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