SachsenVerbraucherschutzSN-VER-207-2026

Nach welcher Zeit kann bereits bei unaufgebrochenem Wild eine Wertminderung einsetzen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nach ~ 3 Stunden.

  • A)Nach ~ 3 Stunden
  • B)Nach ~ 12 Stunden
  • C)nach ~ 24 Stunden

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