SachsenVerbraucherschutzSN-VER-184-2026

Nach wie viel Stunden setzen erste Fäulnisprozesse bei erlegtem und nicht aufgebrochenem Wild ein?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ab 3 Stunden.

  • A)Ab 3 Stunden
  • B)Ab 12 Stunden
  • C)Ab 24 Stunden

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