SachsenRechtSN-REC-235-2026

Nicht dem Jagdrecht unterliegende, wildlebende Tiere werden gesetzlich geschützt durch:

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Bundesnaturschutzgesetz.

  • A)Die Bundeswildschutzverordnung
  • B)Die Rote Liste
  • C)Das Bundesnaturschutzgesetz

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