SachsenRechtSN-REC-256-2026

Nur aufgrund eines genehmigten Abschussplanes dürfen gem. SächsJagdG erlegt werden:

Kurze Antwort

Richtig ist: Männliches Rotwild ab Altersklasse 1.

  • A)Männliches Rotwild ab Altersklasse 1
  • B)Rehwild
  • C)Sikawild

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