SachsenRechtSN-REC-130-2026

Rastende Wildgänse haben im November auf einer Wintergetreidesaat hohe Schäden durch Abäsen verursacht. Handelt es sich um Schäden, die gemäß Bundesjagdgesetz von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen sind?

Kurze Antwort

Richtig ist: Schäden an Wintergetreidsaat durch rastende Wildgänse unterliegt nicht dem Wildschadensersatz gemäß Bundesjagdgesetz.

  • A)Ja, denn Wildgänse unterliegen dem Jagdrecht.
  • B)Ja, aber nur, wenn der Schaden innerhalb der Wochenfrist bei der unteren Jagdbehörde gemeldet wird.
  • C)Schäden an Wintergetreidsaat durch rastende Wildgänse unterliegt nicht dem Wildschadensersatz gemäß Bundesjagdgesetz.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten