SachsenVerbraucherschutzSN-VER-186-2026

Sie, als Jagdausübungsberechtigter, finden in ihrem Revier ein verendetes Stück Schwarzwild. Was tun Sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Bei jedem Stück Fall-/Unfallwild habe ich aufgrund des Verdachts auf ASP/KSP eine Tupferprobe und ggf. eine Organprobe zu entnehmen. Das Stück verbleibt bis zur Befundvorlage am Fundort.

  • A)Wenn das Stück noch handwarm ist, breche ich es fachgerecht auf, untersuche es auf bedenkliche Merkmale und hänge es nach negativem Befund in die Wildkühlzelle. Andernfalls sammle ich das Stück ein und lasse es vom Abdecker abtransportieren.
  • B)Ich breche das Stück fachgerecht auf und untersuche es auf bedenkliche Merkmale. Finde ich Merkmale, die auf ASP/KSP hindeuten, entnehme ich eine Tupfer- und ggf. eine Organprobe. Den Wildkörper sammle ich ein und lasse es vom Abdecker abtransportieren.
  • C)Bei jedem Stück Fall-/Unfallwild habe ich aufgrund des Verdachts auf ASP/KSP eine Tupferprobe und ggf. eine Organprobe zu entnehmen. Das Stück verbleibt bis zur Befundvorlage am Fundort.

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