SachsenWaffenkundeSN-WAF-260-2026

Sie beabsichtigen eine jagdliche Einrichtung zu besteigen. Was ist hinsichtlich des Umganges mit der Langwaffe zu beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Besteigen der Einrichtung ist nur mit entladener Waffe zulässig.

  • A)Die Waffe ist sicher umzuhängen
  • B)Das Besteigen der Einrichtung ist nur mit entladener Waffe zulässig
  • C)Die Waffe muss entladen und verpackt sein

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