SachsenVerbraucherschutzSN-VER-199-2026

Sie beobachten im Ende Februar eine stark abgekommene Ricke mit struppiger Decke und stark verschmutztem Spiegel.

Kurze Antwort

Richtig ist: Das Stück ist als Hegeabschuss auch außerhalb der gesetzlich festgelegten Jagdzeit zu erlegen Für die weitere Verwertung ist eine Fleischuntersuchung erforderlich.

  • A)Das Stück ist als Hegeabschuss auch außerhalb der gesetzlich festgelegten Jagdzeit zu erlegen Für die weitere Verwertung ist eine Fleischuntersuchung erforderlich.
  • B)Ricken haben im Februar Schonzeit, das Stück darf generell nicht erlegt werden.
  • C)Sie fangen das Reh und geben die Herstellung des Gesundheitszustandes des Rehs in Auftrag oder pflegen es selbst gesund.

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