SachsenVerbraucherschutzSN-VER-161-2026

Sie erlegen in einem Wildgehege als berechtigte Person ein Stück Schwarzwild. Welche Untersuchungen müssen an diesem vorgenommen werden und welche Teile sind vorzulegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Es muss der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien zur Fleischuntersuchung vorgelegt werden. Weiterhin muss eine Untersuchung auf Trichinen mittels Verdauungsmethode veranlasst werden.

  • A)Es muss der gesamte Wildkörper einschließlich der Innereien zur Fleischuntersuchung vorgelegt werden. Weiterhin muss eine Untersuchung auf Trichinen mittels Verdauungsmethode veranlasst werden
  • B)Das Gehege ist Gesundheitszertifiziert. Es müssen keine Untersuchungen durchgeführt werden, der Aufbruch kann an andere Tiere verfüttert werden
  • C)Da das Stück bei der Sichtkontrolle keine Veränderungen aufgewiesen hat, muss nur eine Untersuchung auf Trichinen erfolgen dazu ist der Sau ein 20g großes Stück Muskelfleisch aus dem Vorderlauf zu entnehmen und beide Nierenzapfen

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