SachsenRechtSN-REC-34-2026

Sie finden in Ihrem Jagdbezirk einen verletzten Seeadler. Wie verfahren Sie mit dem Tier?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ich kümmere mich um die erforderliche Pflege bei einem Falkner, wenn nach tierärztlicher Konsultation die Chancen bestehen, das Tier gesund zu pflegen. Die Aufnahme und die Pflege sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.

  • A)Ich kümmere mich um die erforderliche Pflege bei einem Falkner, wenn nach tierärztlicher Konsultation die Chancen bestehen, das Tier gesund zu pflegen. Die Aufnahme und die Pflege sind der unteren Jagdbehörde anzuzeigen.
  • B)Ich melde den Fund unverzüglich der oberen Naturschutzbehörde. Diese entscheidet über den weiteren Fortgang.
  • C)Ich übergebe das Tier einem Naturschutzhelfer, der die Entscheidung zum weiteren Verbleib trifft.

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