Kurze Antwort
Richtig ist: Sie zeigen den Abschluss des Jagdpachtvertrages bei der Jagdbehörde an. Vor Ablauf von drei Wochen nach Anzeige des Pachtvertrages darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die Jagdbehörde die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
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