SachsenJagdkundeSN-JAG-423-2026

Sie planen in ihrem Jagrevier eine Schussschneise anzulegen und dürfen mit Erlaubnis des Waldbesitzers entsprechend Bäume entnehmen. Beim Inspizieren eines potentiellen Baumes fällt ihnen eine Schwarzspechthöhle auf. Dürfen Sie den Baum entnehmen (lassen)?

Kurze Antwort

Nein, der Baum darf wegen der Schwarzspechthöhle nicht entnommen werden.

  • A)Da die Erlaubnis des Waldbesitzers vorliegt und die Maßnahme der Reviergestaltung dient, darf ich diesen Baum entnehmen.
  • B)Da dieser Baum ein Biotopbaum ist, muss ich die untere Naturschutzbehörde verständigen. Diese prüft, ob die Höhle besetzt ist. Ist dies nicht der Fall, darf dieser entnommen werden.
  • C)Da dieser Baum ein gesetzlich geschütztes Biotop ist, ist die Entnahme untersagt.
Erklärung

Die Höhle ist eine wichtige Lebensstätte und macht den Baum zu einem geschützten Biotop. Die Erlaubnis des Waldbesitzers hebt diesen Schutz nicht auf.

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