SachsenWaffenkundeSN-WAF-238-2026

Sie sind Gast bei einer Gesellschaftsjagd. Der Jagdleiter äußert sich bei der Einweisung nicht dazu, ab wann geschossen werden kann. Wann dürfen Sie Ihre Waffe laden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Die Waffe ist erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.

  • A)Die Waffe ist erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung des Treibens sofort zu entladen.
  • B)Die Waffe bereits beim Auslaufen geladen werden.
  • C)Die Waffe darf nur bei anwechselndem Wild geladen werden.

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten