SachsenVerbraucherschutzSN-VER-101-2026

Sie sind Jagdpächter im Grenzgebiet zu Tschechien. Auf tschechischer Seite werden Medikamente zur Entwurmung des Schwarzwildes verabreicht. Das Schwarzwild wechselt in dieser Zeit in ihrem Revier zwischen beiden Ländern. Wie verfahren sie mit erlegtem Schwarzwild, das in Verkehr gebracht werden soll?

Kurze Antwort

Richtig ist: Durch eine Laboruntersuchung ist nachzuweisen, dass das Wildbret keine Rückstände der eingesetzten Medikamente enthält, andernfalls ist das In-Verkehr-Bringen untersagt.

  • A)Das Wildbret ist unbedenklich, da die Dosierung so niedrig ist, dass für den Verbraucher keine Gefährdung entsteht.
  • B)Das Wildbret darf nur thermisch behandelt (gekocht bzw. gegart) abgegeben werden, um sicherzustellen, dass die im Fleisch enthaltenen Medikamente zerfallen.
  • C)Durch eine Laboruntersuchung ist nachzuweisen, dass das Wildbret keine Rückstände der eingesetzten Medikamente enthält, andernfalls ist das In-Verkehr-Bringen untersagt.

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