SachsenJagdkundeSN-JAG-241-2026

Sie sind während einer Nachsuche an einer Schneise abgestellt und sollen gegebenenfalls das kranke Stück erlegen. Wann dürfen Sie einen Fangschuss antragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sobald das kranke Stück anwechselt und es die äußeren Umstände zulassen.

  • A)Wenn das Stück sichtbar krank anwechselt, auch wenn der Hintergrund nicht einsehbar ist
  • B)Sobald das kranke Stück anwechselt und es die äußeren Umstände zulassen
  • C)Wenn der Hund das Stück in einer 500 m entfernten Dickung stellt und Sie von sich aus einschätzen, dass Sie das Wild zur Strecke bringen können

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