SachsenWaffenkundeSN-WAF-33-2026

Sie sind zu einer Entenjagd eingeladen. Der Gastgeber weist Sie vor der Jagd darauf hin, dass sich auch Schwarzwild im Schilf aufhalten kann. Er gibt Ihnen Enten und Schwarzwild frei. Da Sie für Ihre Bockflinte nur Schrotpatronen mit führen, überlässt er Ihnen 5 Flintenlaufgeschosspatronen. Dürfen Sie diese bei der Entenjagd mitführen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, wenn sie so mitgeführt werden, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

  • A)Ja, wenn ich diese zwischen die Schrotpatronen mit in den Patronengurt stecke.
  • B)Nein.
  • C)Ja, wenn sie so mitgeführt werden, dass eine Verwechslung ausgeschlossen ist.

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