SachsenWaffenkundeSN-WAF-5-2026

Sie wollen einem Jagdfreund (Jahresjagdscheininhaber) zur selbständigen Jagdausübung eines Ihrer Jagdgewehre vorübergehend ausleihen. Was müssen Sie dabei beachten?

Kurze Antwort

Richtig ist: Zur Führung der Leihwaffe benötigt er mindestens eine von Ihnen auf seinen Namen ausgestellte Leihbescheinigung, aus der die Leihdauer sowie die Waffennummer und die ausstellende Behörde der Waffenbesitzkarte hervorgehen.

  • A)Zur Führung der Leihwaffe benötigt er mindestens eine von Ihnen auf seinen Namen ausgestellte Leihbescheinigung, aus der die Leihdauer sowie die Waffennummer und die ausstellende Behörde der Waffenbesitzkarte hervorgehen
  • B)Das Ausleihen ist verboten
  • C)Das Jagdgewehr darf nur in Ihrem Beisein durch den Jagdfreund geführt werden

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