SachsenWaffenkundeSN-WAF-84-2026

Sie wollen für Ihre Kurzwaffe Munition erwerben. Welche Dokumente sind mitzuführen und dem Verkäufer vor dem Erwerb vorzulegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Den Personalausweis und die Waffenbesitzkarte, in der die Munitionserwerbsberechtigung für die Kurzwaffe eingetragen ist.

  • A)Den Personalausweis und den Jahresjagdschein
  • B)Den Personalausweis und die Waffenbesitzkarte, in der die Munitionserwerbsberechtigung für die Kurzwaffe eingetragen ist
  • C)Es reicht der gültige Jahresjagdschein.

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