SachsenJagdkundeSN-JAG-605-2026

Sind die Kommunen verpflichtet für leistungsgeprüfte Jagdhunde Hundesteuer zu erheben?

Kurze Antwort

Nein, Kommunen sind nicht verpflichtet, für leistungsgeprüfte Jagdhunde Hundesteuer zu erheben.

  • A)Ja, in jedem Fall
  • B)Nein
  • C)Nein, geprüfte Jagdhunde sind grundsätzlich steuerfrei
Erklärung

Eine allgemeine Steuerfreiheit für geprüfte Jagdhunde folgt daraus jedoch nicht. Maßgeblich ist die jeweilige kommunale Hundesteuersatzung.

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