SachsenRechtSN-REC-54-2026

Sind Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundflächen zur Duldung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verpflichtet?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur auf der Grundlage einer dazu erlassenen Rechtsvorschrift.

  • A)Nein
  • B)Ja, aber nur auf der Grundlage einer dazu erlassenen Rechtsvorschrift
  • C)Ja, wenn er von der Gemeinde eine schriftliche Aufforderung erhält

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