SachsenWaffenkundeSN-WAF-241-2026

Sind Restlichtverstärker für die Beobachtung von Wild erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, das ist jederzeit erlaubt.

  • A)Ja, das ist jederzeit erlaubt.
  • B)Nur mit der Genehmigung der Unteren Jagdbehörde.
  • C)Nein, das ist grundsätzlich verboten.

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