SachsenRechtSN-REC-194-2026

Unter welchen der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen kommt innerhalb einer Versammlung der Jagdgenossenschaft ein Beschluss zur Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung zu Stande?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen dem Beschluss zustimmt und sie gleichzeitig auf sich die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beziehen.

  • A)Wenn die Mehrheit der anwesenden Jagdgenossen diesem Beschluss zustimmt
  • B)Wenn die zustimmenden Jagdgenossen die Grundflächenmehrheit besitzen
  • C)Wenn die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen dem Beschluss zustimmt und sie gleichzeitig auf sich die Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche beziehen

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