SachsenVerbraucherschutzSN-VER-148-2026

Unterliegt Fallwild einer amtlichen Fleischuntersuchung?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein, da Fallwild generell genussuntauglich ist.

  • A)Nein, da Fallwild generell genussuntauglich ist.
  • B)Generell ja, um die Todesursache zu klären.
  • C)Nur wenn das Fleisch in Verkehr gebracht werden soll.

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