SachsenRechtSN-REC-166-2026

Von wem ist bei einer Jagdpächtergemeinschaft der Jagderlaubnisschein für einen Jagdgast zu unterzeichnen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Von allen Mitpächtern.

  • A)Von allen Mitpächtern
  • B)Nur vom Gastgeber
  • C)Vom Jagdvorsteher

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