SachsenRechtSN-REC-286-2026

Wann besteht in Sachsen die Pflicht zur Abschussplanung von Schwarzwild?

Kurze Antwort

Richtig ist: Für Schwarzwild besteht diese Pflicht nicht.

  • A)Für Schwarzwild besteht diese Pflicht nicht.
  • B)Wenn sich mehrere Jagdbezirke zum Zwecke der Hege von Schwarzwild als Hegegemeinschaft zusammengeschlossen haben, müssen diese einen Abschussplan erstellen.
  • C)Wenn der Anteil landwirtschaftlicher Fläche im Jagdbezirk 50 % überschreitet.

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