SachsenRechtSN-REC-9-2026

Wann darf der Jäger Wild in der Schonzeit erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Aus Tierschutzgründen, wenn es schwerkrank ist, ist er dazu verpflichtet.

  • A)Bei hohen Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft
  • B)Aus Tierschutzgründen, wenn es schwerkrank ist, ist er dazu verpflichtet
  • C)In der Schonzeit besteht ein generelles Abschussverbot für alle Wildarten

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