SachsenRechtSN-REC-55-2026

Wann darf ein Grundeigentümer das Jagdrecht selbst ausüben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn er Eigenjagdbesitzer ist und einen gültigen Jahresjagdschein hat.

  • A)Wenn er nur im Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines ist
  • B)Wenn er Eigenjagdbesitzer ist und einen gültigen Jahresjagdschein hat
  • C)Wenn ein einstimmiger Beschluss aller beteiligten Jagdgenossen vorliegt

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