SachsenRechtSN-REC-10-2026

Wann darf im Freistaat Sachsen frühestens die Jagd auf angesiedelte Fasane ausgeübt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Mit Beginn des übernächsten Jagdjahres.

  • A)Nach einem halben Jahr
  • B)Nach einem viertel Jahr
  • C)Mit Beginn des übernächsten Jagdjahres

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