SachsenJagdkundeSN-JAG-198-2026

Wann darf Muffelwild im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unter Beachtung von § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes darf Muffelwild hier vom 1. Januar bis 31. Dezember geschossen werden.

  • A)Unter Beachtung von § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes darf Muffelwild hier vom 1. Januar bis 31. Dezember geschossen werden
  • B)Im Nationalpark Sächsische Schweiz dürfen nur Muffelschafe (keine Widder!) bejagt werden
  • C)Muffelwild ist im Nationalpark ganzjährig geschont

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