SachsenJagdkundeSN-JAG-125-2026

Wann dürfen im Freistaat Sachsen Rehböcke der Altersklasse 2 erlegt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 16. April bis 31. Januar.

  • A)Vom 16. April bis 31. Januar
  • B)Vom 1. Mai bis 31. Januar
  • C)Vom 16. April bis 31. Dezember

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Sachsen – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten