SachsenJagdkundeSN-JAG-266-2026

Wann dürfen Rotwildkälber (männlich/weiblich) im Freistaat Sachsen nicht bejagt werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Vom 1. Februar bis 31. Juli.

  • A)Vom 1. August bis 31. Januar
  • B)Vom 1. Februar bis 31. Juli
  • C)Vom 1. August bis 31. Dezember

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