SachsenRechtSN-REC-69-2026

Wann geht eine Jagdgenossenschaft kraft Gesetzes unter?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn der gemeinschaftliche Jagdbezirk die Mindestgröße nicht mehr erreicht.

  • A)Wenn der gemeinschaftliche Jagdbezirk die Mindestgröße nicht mehr erreicht
  • B)Beim Tod des Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft
  • C)Automatisch nach Ablauf jeder Pachtperiode

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