SachsenJagdkundeSN-JAG-53-2026

Wann hat bei einer Ansitz-Drückjagd ein Schuss grundsätzlich zu unterbleiben?

Kurze Antwort

Richtig ist: Wenn sich die Treiberwehr in Schussrichtung nähert.

  • A)Wenn Schwarzwild flüchtig kommt
  • B)Wenn sich die Treiberwehr in Schussrichtung nähert
  • C)Wenn das Wild nur sehr kurz verhofft

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