SachsenVerbraucherschutzSN-VER-225-2026

Wann hat das Aufbrechen von erlegtem Schalenwild bei einer 2stündigen Ansitzdrückjagd im Winter zu erfolgen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Unverzüglich nach der Beendigung des Treibens bzw. der Jagd.

  • A)Sofort nach der Erlegung in Nähe des Standes
  • B)Unverzüglich nach der Beendigung des Treibens bzw. der Jagd
  • C)Möglichst noch am gleichen Tag

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